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Lieferungs- und Zahlungsbedinungen


Allgemeine Geschäfts- und Verkaufsbedingungen – für Kunden innerhalb der Europäischen Union (im Folgenden kurz als AGB bezeichnet)

 

1. Begriffsbestimmungen

1.1. Im Rahmen dieser AGB haben nachstehende Begriffe folgende Bedeutung:

„Vereinbarung“:Die Vereinbarung zwischen dem Käufer und dem Unternehmber über den Kauf und Verkauf von Waren.

„Käufer“:Die Person dessen Bestellung vom Unternehmer angenommen worden ist.

„Waren“:Waren bzw. Vertragsgegenstände einschließlich sämtlicher Bestandteile, die aufgrund dieser AGB vom Unternehmer geliefert werden.Bestandteile, die aufgrund dieser AGB vom Unternehmer geliefert werden.

„Unternehmer“: Nikwax Ltd.

„Allgemeine Geschäfts- und Verkaufsbedingungen“ (AGB):

Die in diesen Allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen (AGB) normierten Bestimmungen einschließlich aller Sonderbestimmungen, die um gültig zu sein, zwischen dem Kunden und dem Unternehmer ausdrücklich und schriftlich vereinbart werden müssen.

„Schriftlich“: Einschließlich Telex, Telefax, elektronische Übermittlung und vergleichbare Kommunikationsträger.

1.2. Jeder Verweis in diesen AGB auf Vertragsbestimmungen oder gesetzliche Bestimmungen ist als Verweis auf diese Bestimmungen in ihrer jeweils gültigen Fassung zu verstehen.

1.3. Die Überschriften in diesen AGB dienen ausschließlich dem leichteren Verständnis und haben keinerlei Bedeutung für die Interpretation dieser AGB.

 

2. Geschäftsgrundlagen

2.1. Der Unternehmer verkauft und der Kunde kauft die Waren gemäß den Bestimmungen der schriftlichen Vereinbarung oder schriftlichen Bestellung des Kunden, die vom Unternehmer angenommen worden ist, ausschließlich zu den Bedingungen dieser AGB, die die Grundlage der Vereinbarung zwischen dem Unternehmer und dem Kunden darstellen und zwar unter Ausschluss jeglicher Allgemeiner Geschäftsbedingungen, Einkaufsbedingungen oder sonstiger Bedingungen des Kunden oder sonstiger Bedingungen im Rahmen der Bestellung durch den Kunden oder sonstiger Bedingungen, die bei früheren Vereinbarungen zwischen dem Unternehmer und dem Kunden beigesetzt waren.

2.2. Abweichungen von diesen AGB sind ausschließlich und nur dann verbindlich, wenn sie vom Unternehmer und Käufer schriftlich vereinbart worden sind.

2.3. Angestellte, Handelsvertreter oder Agenten des Unternehmers sind ohne schriftliche Bestätigung des Unternehmers nicht berechtigt, verbindliche Zusagen hinsichtlich der Waren und deren Bestellung und Lieferung zu machen. Der Käufer nimmt dies ausdrücklich zur Kenntnis und ist nicht berechtigt sich darauf zu verlassen, dass eine derartige Bestätigung erteilt worden ist. Der Käufer verzichtet in diesem Zusammenhang auf jegliche Ansprüche, die aus der Nichteinhaltung oder dem Bruch von Zusagen resultieren könnten, die vom Unternehmer nicht bestätigt worden sind.

2.4. Die Befolgung von Hinweisen oder Empfehlungen des Unternehmers, seiner Angestellten, Handelsvertreter oder Agenten gegenüber dem Käufer, dessen Angestellten, Handelsvertreter oder Agenten, wie etwa hinsichtlich der Lagerung, Anwendung oder des Gebrauchs der Waren, die vom Unternehmer nicht schriftlich bestätigt worden sind, erfolgt auf das alleinige Risiko des Kunden. Der Unternehmer ist unter keinen Umständen verantwortlich für Hinweise oder Empfehlungen, die nicht schriftlich bestätigt worden sind.

2.5. Jeder Schreibfehler, administrative Fehler oder sonst ein Fehler oder eine Auslassung im Bestellformular oder Unterlagen zum Verkaufsvorgang, dem Anbot, den Preislisten, der Annahmeerklärung, der Rechnung oder sonst einem Dokument oder einer Information, der dem Unternehmer unterläuft, kann vom Unternehmer jederzeit richtiggestellt werden, ohne, dass der Käufer daraus wie immer Namen habende Ansprüche gegenüber dem Unternehmer geltend machen kann.

 

3. Bestellungen und Spezifikationen

3.1. Der Käufer ist dem Unternehmer für die inhaltliche Richtigkeit seiner Bestellungen (einschließlich aller anwendbaren Spezifikationen) verantwortlich und hat dem Unternehmer sämtliche notwendigen Informationen bezogen auf die Waren innerhalb angemessener Zeit zur Verfügung zu stellen, um dem Unternehmer die Ausführung der Vereinbarung und Lieferung in Übereinstimmung mit diesen AGB zu ermöglichen.

3.2. Die Menge, Beschreibung und Spezifikation der Waren soll der Vereinbarung oder der Bestellung des Käufers entsprechen (sofern die Bestellung vom Unternehmer angenommen worden ist).

3.3. Sofern die Waren aufgrund von Spezifikationen und/oder Vorgaben des Käufers hergestellt, verarbeitet oder angepasst werden müssen, hat der Käufer den Unternehmer für alle daraus resultierenden Verluste, Schäden und Kosten sowie Mehraufwendungen die dem Unternehmer entstehen oder gegenüber dem Unternehmer geltend gemacht werden, vollkommen schad- und klaglos zu halten. Weiters hat der Käufer den Unternehmer vollkommen schad- und klaglos zu halten, wenn von Dritten gegen den Unternehmer wegen der Spezifikationen und Vorgaben des Käufers Patent-, Urheber-, Muster-, Marken- oder sonstige Schutzrechtsverletzungen geltend gemacht werden – dies vor allem im Hinblick auf Geschäftsgeheimnisse oder geistiges Eigentum.

3.4. Der Unternehmer behält sich das Recht vor, jedwede Änderungen an den Waren oder deren Spezifikationen vorzunehmen, die zur Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen oder anderer gesetzlicher Erfordernisse notwendig sind oder, wenn die Waren an Spezifikationen des Unternehmers angepasst werden müssen, die die Qualität und Leistung der Waren nicht beeinflussen.

3.5. Bestellungen des Käufers, die der Unternehmer akzeptiert hat und Angebote, die der Kunde akzeptiert hat, sind grundsätzlich unwiderruflich, es sei denn, dass der Unternehmer dem schriftlich zustimmt und der Käufer den Unternehmer hinsichtlich allfälliger Verluste (einschließlich entgangenem Gewinn), Kosten (einschließlich aller

3.6. Kosten für Arbeitszeit und Material), sonstigen Schäden, Belastungen und Mehraufwendungen, die beim Unternehmer wegen des Widerrufs oder Rücktritts eintreten, vollkommen schad- und klaglos hält.

 

4. Preise

4.1. Die Preise der Waren sollen den vom Unternehmer angebotenen Preisen entsprechen. Sofern ein Angebot des Unternehmers keine Preise enthält oder der im Angebot ausgewiesene Preis nicht länger gültig ist, hat jener Preis zu gelten, der in der vom Unternehmer veröffentlichten Preisliste im Zeitpunkt der Annahme der Bestellung durch den Unternehmer ausgewiesen ist. Sofern die Waren zum Export außerhalb von Großbritannien bestimmt sind, gilt die vom Unternehmer veröffentlichte Preisliste für den Export. Sämtliche angebotenen Preise sind längstens 30 Tage oder längstens bis zur davor erfolgten Annahme durch den Käufer gültig. Danach können die Preise vom Unternehmer ohne vorherige Mitteilung an den Käufer geändert werden.

4.2. Der Unternehmer behält sich ausdrücklich das Recht vor, Preiserhöhungen jederzeit (vor Lieferung) an den Käufer ohne jede Einschränkung weiterzugeben und zu verrechnen, die auf Umstände zurückzuführen sind, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat (wie etwa Wechselkursschwankungen, Währungsbestimmungen, Gesetzesänderungen oder Änderungen von sonstigen Pflichten auf Seiten des Unternehmers, wesentliche Erhöhung der Kosten von Arbeitsleistung, Material oder anderen Kosten des Unternehmers). Weiters behält sich der Unternehmer ausdrücklich das Recht vor, Änderungen des Lieferdatums, der Liefermenge sowie die Spezifikationen der Waren, die vom Käufer gefordert werden, vorzunehmen. Weiters behält sich der Unternehmer ausdrücklich vor, derartige Änderungen dann vorzunehmen, wenn etwa Verzögerungen durch Vorgaben des Käufers oder fehlerhafte Informationen oder Vorgaben durch den Käufer verursacht werden.

4.3. Sofern dies in der Bestellung oder den Preislisten des Unternehmers oder zwischen dem Unternehmer und dem Käufer nicht ausdrücklich und schriftlich vereinbart ist, gelten alle Preise des Unternehmers auf Basis und Vereinbarung der Incoterm 2000 Klausel „EXW“ (ex works). Sofern der Unternehmer zustimmt, die Waren an einen anderen Ort als den Sitz oder die Betriebsstätte des Unternehmers zu liefern, ist der Käufer verpflichtet, dem Unternehmer sämtliche Kosten für Transport, Verpackung und Versicherung zu bezahlen und zu ersetzen.

4.4. Sämtliche Preise verstehen sich exklusive allfälliger Abgaben und Gebühren, die vom Käufer unter allen Umständen entweder direkt oder an den Unternehmer zusätzlich zu bezahlen sind.

 

5. Zahlungsbedingungen

5.1 Der Unternehmer ist unter allen Umständen berechtigt, dem Käufer den Preis für gelieferte oder zu liefernde Waren zu verrechnen, der im Zeitpunkt der Lieferung oder im Zeitpunkt der Rechnungslegung gültig ist. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Unternehmer dem Käufer seine Bereitschaft angezeigt hat, die Waren an den Käufer zu liefern und zu übergeben und der Käufer die Waren nicht unverzüglich übernimmt oder der Käufer sonstwie in Annahmeverzug befindlich ist. Diesfalls behält sich der Unternehmer das Recht vor, dem Käufer den nach diesem Zeitpunkt womöglich erhöhten Preis für die Waren zu verrechnen.

5.2 Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungslegung durch den Unternehmer zur Zahlung fällig und auf das vom Unternehmer angegebene Bankkonto einlangend zu überweisen. Der Käufer ist nicht berechtigt wie immer Namen habende Abzüge vom Rechnungsbetrag zu tätigen, es sei denn, der Unternehmer hat Abzüge oder Nachlässe ausdrücklich und schriftlich zugestanden und bestätigt. Rechnungsbeträge sind auch dann zur Zahlung fällig, wenn die Lieferung noch nicht erfolgt ist und/oder das Eigentumsrecht an den Waren (noch) nicht auf den Käufer übergegangen ist. Die Einhaltung der Zahlungsfrist ist wesentlich für die Vertragserfüllung und damit Geschäftsgrundlage. Quittungen oder Zahlungsbelege werden nur über ausdrückliche Anforderung ausgestellt.

5.3 Wenn der Käufer nach Fälligkeit keine Zahlung leistet, ist der Unternehmer – vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Rechte oder Rechtsmittel – berechtigt:

5.3.1 den Vertrag zu stornieren und/oder weitere Lieferungen an den Käufer auszusetzen und zu verweigern,

5.3.2 Zahlungen die der Käufer bereits für die Ware (oder für Waren die im Rahmen eines anderen Vertrages geliefert wurden) geleistet hat, einzubehalten,

5.3.3 vom Käufer Verzugszinsen in Höhe von 4 % p.a. über dem jeweils aktuellen Basiszinssatz bis zur vollständigen Zahlung zu verlangen. Für die Zinsenberechnung werden jeweils nur angebrochene Monate als ganze Monate gerechnet.

 

6. Lieferung

6.1 Die Lieferung der Ware hat durch den Käufer durch Abholung der Waren in den Geschäftsräumen des Unternehmers zu erfolgen, nachdem der Unternehmer dem Käufer mitgeteilt hat, dass die Waren abholbereit sind. Sofern der Unternehmer zugesagt hat, die Waren an einen anderen Ort zu liefern und zu übergeben, hat der Käufer die Waren dort abzuholen und zu übernehmen.

6.2 Der Liefertermin ist für den Unternehmer unverbindlich. Der Unternehmer haftet nicht für Verspätungen von wem auch immer diese verursacht und aus welchen Gründen immer diese eingetreten sind. Die Einhaltung der Lieferfrist ist für die Vertragserfüllung nicht wesentlich, außer der Unternehmer hat dem vorher ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Der Unternehmer darf die Waren jedenfalls vor dem vereinbarten Zeitpunkt liefern, sofern der Käufer hievon in angemessener Weise benachrichtigt worden ist.

6.3.1 Der Unternehmer behält sich generell und vor allem für den Fall der Lieferung von größeren Mengen ausdrücklich das Recht vor, ohne entsprechende Anpassung des Preises 5% mehr oder weniger der bestellten Menge zu liefern. Die so gelieferte Menge ist als die bestellte Menge anzusehen.

6.3.2 Sofern weniger als ein vollständiger Behälter bestellt wird, behält sich der Unternehmer ausdrücklich das Recht vor, die kleinste verpackte Menge zu liefern.

6.4 Sofern die Waren in Tranchen (Teilen) zu liefern sind, ist für jede Lieferung eine gesonderte Vereinbarung abzuschließen. Ein Fehler des Unternehmers bei Lieferung einer oder mehrerer Tranchen bzw. eine Reklamation des Käufers bezüglich einer oder mehrerer Tranchen berechtigen den Käufer nicht, den gesamten Vertrag anzufechten oder vom Vertrag zurückzutreten.

6.5 Sofern der Unternehmer die Waren nicht liefert, ist die Haftung des Unternehmers betragsmäßig mit den Kosten des Käufers für die Beschaffung vergleichbarer Waren (am günstigsten verfügbaren Markt) begrenzt. Eine Haftung des Unternehmers ist ausgeschlossen, wenn der Grund für die Nichtlieferung außerhalb des Einflussbereichs des Unternehmers gelegen oder auf einen Fehler des Käufers zurückzuführen ist.

6.6 Sofern der Käufer die Waren nicht übernimmt oder (falls ein anderer Liefer- oder Erfüllungsort vereinbart worden ist) dem Unternehmer keine hinreichenden Lieferanweisungen zum festgesetzten Lieferzeitpunkt gibt, darf der Unternehmer – vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Ansprüche oder Rechtsmittel:

6.6.1 die Waren bis zur Lieferung aufbewahren und dafür vom Käufer angemessene Lagerkosten verlangen oder

6.6.2 die Waren für den besten erzielbaren Preis verkaufen (nach Einbehaltung aller angemessenen Lager- und Verkaufsgebühren), wobei Erlöse über dem vereinbarten Preis an den Käufer herauszugeben sind und Erlöse unter dem vereinbarten Preis (Verluste) vom Käufer zu tragen sind.

 

7. Gefahrentragung und Eigentumsvorbehalt

7.1. Die Gefahr der Beschädigung, des Verlustes und des Untergangs der Waren gehen spätestens dann auf den Käufer über:

7.1.1. wenn die Waren am Sitz oder der Betriebsstätte des Unternehmers zu übergeben sind, mit der Verständigung des Käufers, dass die Waren zur Übernahme bereit gehalten werden, oder

7.1.2. wenn die Waren an einen anderen Ort als den Sitz oder die Betriebsstätte des Unternehmers zu liefern und zu übergeben sind, im Zeitpunkt der Lieferung und Übergabe oder, wenn es der Käufer verabsäumt, die Waren zu übernehmen ab dem Zeitpunkt, ab dem der Unternehmer angezeigt hat, dass die Waren geliefert sind bzw. zur Übergabe bereitgehalten werden.

7.2. Trotz Lieferung und Übergabe an den Käufer und Gefahrtragung durch den Käufer, verbleibt das Eigentum an den Waren solange beim Unternehmer, bis die liefergegenständlichen Waren vom Käufer vollständig bezahlt worden sind und die Zahlung beim Unternehmer eingelangt ist. Der Eigentumsvorbehalt an sämtlichen vom Unternehmer an den Käufer gelieferten Waren gilt darüberhinaus solange, bis nicht nur die liefergegenständlichen sondern sämtliche anderen Waren, die der Unternehmer dem Käufer geliefert hat oder noch zu liefern hat, vollständig bezahlt sind und die Zahlung beim Unternehmer eingelangt ist.

7.3. Bis zu dem Zeitpunkt, in dem das Eigentum an den gelieferten Waren auf den Käufer übergeht, hat der Käufer die Waren für den Unternehmer als Treuhänder und Verwahrer aufzubewahren. Weiters hat der Käufer die Waren des Unternehmers von anderen Waren getrennt, ordnungsgemäß verstaut und geschützt aufzubewahren, ausreichend zu versichern und mit einem in rechtlicher Hinsicht ausreichenden Hinweis auf das Vorbehaltseigentum des Unternehmers zu versehen. Der Käufer ist berechtigt, die Waren im Rahmen seines Geschäftsbetriebs weiterzuveräußern, wenn der Verkauf für Rechnung des Unternehmers und die Zahlung des Kaufpreises direkt auf das Konto des Unternehmers erfolgt oder die Kaufpreisforderung, sonstige Erlöse oder Ersatzansprüche (Surrogate) gleichgültig ob materieller oder immaterieller Natur einschließlich Forderungen gegenüber Versicherungen an den Unternehmer abgetreten und sämtliche Erlöse getrennt von anderen Geldern oder sonstigem Eigentum des Käufers oder Dritter aufbewahrt werden. Im Fall von sonstigen Erlöse oder sonstigen Ersatzansprüchen (Surrogate) sind diese ordnungsgemäß zu verstauen, geschützt aufzubewahren und ausreichend zu versichern.

7.4. Bis zu dem Zeitpunkt, in dem das Eigentumsrecht an den gelieferten Waren auf den Käufer übergeht (vorausgesetzt die Waren sind noch vorhanden und noch nicht weiterverkauft), ist der Unternehmer berechtigt, die Herausgabe und Rücklieferung sämtlicher Waren an den Unternehmer zu verlangen. Sofern der Käufer dem nicht nachkommt, ist der Unternehmer weiters berechtigt, jede Betriebsstätte des Käufers oder Dritter zu betreten, wo die Waren gelagert sind und die Waren wieder in Besitz zu nehmen. Der Käufer verzichtet diesbezüglich auf jedwede Geltendmachung von Besitzstörungsansprüchen oder Ähnlichem.

7.5. Der Käufer ist unter keinen Umständen berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt des Unternehmers stehenden Waren zu verpfänden oder in sonst einer Weise als Sicherheit zu begeben. Sollte der Käufer dem zuwiderhandeln, werden sämtliche Forderungen des Unternehmers gegenüber dem Käufer sofort zur Zahlung fällig – vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer und darüberhinausgehender Ansprüche oder Rechtsmittel des Unternehmers.

 

8. Garantie und Haftung

8.1 Der Unternehmer garantiert zu den nachfolgenden Bedingungen, dass die Waren im Zeitpunkt der Auslieferung die vom Unternehmer zugesagten Eigenschaften erfüllen und für einen Zeitraum von 12 Monaten ab dem ersten Gebrauch oder ab Auslieferung und Übergabe (es gilt jene Frist, die zuerst abläuft) frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind.

8.2 Der Unternehmer gewährt die obige Garantie unter folgenden Bedingungen:

8.2.1 Der Unternehmer ist unter keinen Umständen haftbar für Mängel, Schäden oder Defekte an den Waren, die durch Zeichnungen, Designs, Eigenschaften oder sonstige Spezifikationen, die der Kunden den Waren hinzufügt, entstehen;

8.2.2. Der Unternehmer haftet unter keinen Umständen für Schäden, die durch Verbrauch oder vorhersehbare Abnutzung, mutwillige oder fahrlässige Zerstörung oder Beschädigung, Unachtsamkeit, abnormale Arbeitsbedingungen, Nichteinhaltung von Vorgaben und Empfehlungen des Unternehmers, Missbrauch, Veränderung oder Reparatur der Waren, ohne Zustimmung des Unternehmers entstehen.

8.2.3 Der Unternehmer haftet unter keinen Umständen für die obige Garantiezusage (oder aufgrund irgendwelcher anderer Garantien oder Umstände), wenn und solange der gesamte Preis für die Waren nicht bis zum vereinbarten Fälligkeitsdatum bezahlt worden sind.

8.2.4 Die obige Garantiezusage erstreckt sich nicht auf Teile, Materialien oder Zubehör, die nicht vom Unternehmer hergestellt worden sind. Allfällige Ansprüche kann der Käufer jedenfalls nur in dem Umfang geltend machen, als der Unternehmer selbst Ersatzansprüche gegenüber dem jeweiligen Hersteller geltend machen kann.

8.3 Sofern der Käufer Verbraucher iSd Verbraucherschutzvorschriften ist, werden sämtliche Garantie-, Gewährleistungs-, Schadenersatz- und sonstigen Ansprüche gegenüber dem Unternehmer soweit als gesetzlich möglich ausgeschlossen.

8.4 Absolut zwingende Rechte von Verbrauchern werden durch diese AGB nicht berührt.

8.5 Allfällige Mängel, Schäden oder Defekte hinsichtlich der Qualität, Quantität oder des Zustands der gelieferten Waren oder mangelnde Übereinstimmung mit den vereinbarten Eigenschaften oder Spezifikationen sind vom Käufer gegenüber dem Unternehmer innerhalb von 7 Tagen ab Übergabe schriftlich zu rügen – bei sonstiger Verwirkung jedweder Ansprüche des Käufers (vor allem Gewährleistungsansprüche). Sofern ein Mangel auch bei gründlicher Untersuchung nicht ersichtlich war, ist dieser innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach Entdeckung gegenüber dem Unternehmer zu rügen. Die Rügeobliegenheit besteht unabhängig davon, ob der Käufer die Lieferung ablehnt oder nicht. Sofern der Käufer die Lieferung nicht ablehnt und keine oder verspätet Mängel rügt, ist der Käufer nicht berechtigt, die Waren zurückzuweisen und/oder vom Vertrag zurückzutreten. Der Unternehmer ist diesfalls für einen Mangel, Schaden oder Defekt nicht haftbar wohingegen der Käufer verpflichtet ist, den vereinbarten Preis zu bezahlen, als ob die Waren vertragskonform geliefert worden wären.

8.6 Wenn der Käufer auf Basis dieser AGB einen Mangel betreffend die Qualität oder den Zustand der Waren oder die Nichterfüllung vereinbarter Eigenschaften oder Spezifikationen gegenüber dem Unternehmer berechtigterweise und ordnungsgemäß rügt, ist der Unternehmer verpflichtet die Waren bzw. den betreffenden Teil der Waren kostenlos auszutauschen oder wahlweise dem Käufer den Kaufpreis zu erstatten (bzw. den entsprechenden Teil des Kaufpreises zu erstatten); darüberhinausgehende Ansprüche des Käufers gegenüber dem Unternehmer sind ausgeschlossen.

8.7 Der Unternehmer haftet dem Käufer überhaupt nur für den Tod von Personen oder Personenschäden, die vom Unternehmer grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt worden sind. Darüberhinaus haftet der Unternehmer dem Käufer weder aus dem Titel der Garantie, Gewährleistung, Schadenersatz oder sonst einem Rechtsgrund. Der Unternehmer haftet insbesondere nicht für Mangel- oder Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Kosten und sonstige Aufwendungen des Käufers oder sonstige Folgeschäden, gleichgültig ob diese aus (leichter) Fahrlässigkeit des Unternehmers, seiner Angestellten, Handelsvertreter oder Agenten verursacht worden sind und, gleichgültig ob diese im Zusammenhang mit der Lieferung der Waren, ihres Gebrauchs oder dem Weiterverkauf an Käufer eingetreten sind, sofern nicht ausdrücklich eine Haftung in diesen AGB vereinbart ist.

8.8 Die Haftung des Unternehmers ist auf die oben angeführten Fälle und der Höhe nach mit dem Wert der gelieferten Waren beschränkt.

8.9 Der Unternehmer wird weder vertragsbrüchig noch haftet er dem Käufer gegenüber für Verzögerungen in der Ausführung des Geschäfts bzw. der Lieferung oder für die Unterlassung derselben oder für sonstwelche Verpflichtungen in Verbindung mit den Waren, sofern der Fehler außerhalb des Einflussbereichs des Unternehmers gelegen ist. Ohne Präjudiz für und ohne Einschränkung der vorstehenden Generalklausel sind insbesondere nachstehende Ereignisse nicht im Einflussbereich des Unternehmers gelegen:

8.9.1 höhere Gewalt, Explosionen, Überschwemmungen, Stürme und Orkane, Feuer oder Unfälle;

8.9.2 Krieg, Kriegshandlungen oder drohender Krieg, Sabotage, Aufstände, zivile Unruhen oder Mobilmachung;

8.9.3 Gesetze, Verordnungen und sonstige Erlässe und Handlungen des Gesetzgebers, gesetzliche oder sonstige rechtliche Be- oder Einschränkungen, lokale gesetzliche Bestimmungen, gesetzliche oder sonstige Verbote oder Maßnahmen von Teilen der Regierung, des Parlaments oder sonstiger (lokaler) Behörden;

8.9.4 Import- oder Exportbestimmungen oder Beschränkungen, Embargos;

8.9.5 Streiks, Aussperrungen oder andere Arbeitskämpfe oder Handelsstreitigkeiten (gleichgültig, ob Angestellte des Unternehmers oder eines Dritten davon betroffen sind);

8.9.6 Rohstoffengpässe, Engpässe in Bezug auf Arbeitnehmer oder die Arbeitsleistung, Treibstoffknappheit, Produktionsmaschinen- oder Ersatzteilknappheit;

8.9.7 Stromausfälle oder sonstige Ausfälle bei der Energieversorgung sowie gänzlicher oder teilweiser Ausfall von Produktionsmaschinen.

 

9. Entschädigungen

9.1 Sofern Dritte gegenüber dem Käufer berechtigte Ansprüche geltend machen, wonach durch die Waren, deren Gebrauch oder Weiterverkauf Patent-, Urheber-, Muster-, Marken- oder sonstige Schutzrechte oder geistiges Eigentum anderer Personen verletzt werden, entschädigt der Unternehmer den Käufer für alle Verluste, Schäden, Kosten und Aufwendungen die dem Käufer in Zusammenhang mit diesem Anspruch entstehen oder die notwendig sind, um derartige Ansprüche abzuwehren oder zu erledigen. Die Entschädigungsleistung des Unternehmers setzt voraus, dass:

9.1.1. dem Unternehmer vollständige und unbeschränkte Verfügungs- und Entscheidungsgewalt in diesbezüglichen Gerichtsverfahren oder Verhandlungen in Zusammenhang mit dem Anspruch eingeräumt wird;

9.1.2. der Käufer dem Unternehmer alle notwendige Hilfestellung für die Belange und Erledigung derartiger Gerichtsverfahren und Verhandlungen leistet;

9.1.3. der Käufer die Ansprüche weder anerkennt noch Zahlungen darauf leistet oder einem gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleich ohne vorherige Abstimmung mit und Genehmigung durch den Unternehmer zustimmt (wobei der Unternehmer eine solche nicht grundlos verweigern darf);

9.1.4. der Käufer nichts unternimmt oder Handlungen setzt, die eine Obliegenheit gegenüber einer Versicherung verletzt, die der Käufer für derartige Fälle abgeschlossen hat und auch sonst alles notwendige veranlasst, um eine derartige Versicherungsleistung zu erhalten. Jedwede Versicherungsleistung mindert den Entschädigungsanspruch gegenüber dem Unternehmer entsprechend;

9.1.5. der Unternehmer Anspruch auf sämtliche Schadenersatz-, sonstige Ersatz- und Kostenersatzansprüche (sofern diese bestehen) hat, die dem Käufer gerichtlich und/oder durch gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleich zugesprochen werden (wobei der Käufer den Abschluss eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichs nicht grundlos verweigern darf) und sämtliche Ansprüche und Leistungen auch tatsächlich auf das Konto des Unternehmers überwiesen bzw. an den Unternehmer bezahlt werden;

9.1.6. der Unternehmer – ohne Präjudiz für die gesetzlichen oder sonstigen Verpflichtungen des Käufers – berechtigt ist, alles Notwendige zu unternehmen, um Verluste, Schäden, Kosten oder sonstige Aufwendungen zu mindern, für die der Unternehmer nach den Bestimmungen dieser Klausel gegenüber dem Käufer zur Entschädigung verpflichtet ist.

 

10. Zahlungsunfähigkeit des Käufers

10.1. Diese Klausel ist anzuwenden, wenn:

10.1.1. der Käufer einen außergerichtlichen Ausgleich mit seinen Gläubigern schließt, ein gerichtliches Ausgleichsverfahren oder Konkursverfahren eröffnet wird oder die Eröffnung eines Konkursverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens unterbleibt oder die Liquidation eingeleitet wird (sofern dies aus anderen Gründen wie etwa einer Fusion oder Reorganisation erfolgt); oder

10.1.2. Pfandrechte am beweglichen oder unbeweglichen Vermögen des Käufers begründet werden oder ein Zwangsverwalter bestellt wird; oder

10.1.3. der Käufer seinen Geschäftsbetrieb einstellt oder auch nur die Einstellung seines Geschäftsbetriebs androht; oder

10.1.4. der Unternehmer berechtigten Anlass zur Sorge hat, dass einer der oben angeführten Umstände eintritt und den Käufer hievon verständigt.

10.2. Sofern diese Klausel anwendbar ist, hat der Unternehmer das Recht – vorbehaltlich der Geltendmachung darüberhinausgehender Rechte oder Ansprüche – sämtliche Vereinbarungen mit dem Käufer aus wichtigem Grund fristlos aufzukündigen und/oder jedwede weitere Lieferungen an den Käufer auszusetzen bzw. zu unterlassen, ohne, dass der Käufer daraus Ansprüche gegenüber dem Unternehmer geltend machen kann. Sofern die Waren bereits geliefert aber noch nicht (vollständig) bezahlt worden sind, werden der gesamtaushaftende Kaufpreis sowie allfällige weitere Forderungen des Unternehmers gegenüber dem Käufer sofort zur Zahlung fällig – dies auch dann, wenn in früheren Vereinbarungen anderes oder das Gegenteil festgelegt worden war.

 

11. Exportbestimmungen

11.1. Im Rahmen dieser AGB sind unter „Incoterms“ die internationalen Regeln für die Auslegung von Handelsbedingungen der Internationalen Handelskammer (International Chamber of Commerce) in der im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils geltenden Fassung zu verstehen. Sofern sich aus dem Kontext dieser AGB nichts anderes ergibt, sind Bestimmungen, Bezeichnungen und Ausdrücke, die nach den Bestimmungen der Incoterms besonders definiert sind oder eine besondere Bedeutung haben, gleich wie dort zu verstehen und auszulegen. Sollte aber ein Widerspruch oder sonst ein Konflikt zwischen den Bestimmungen der Incoterms und diesen AGB bestehen, haben diese AGB Vorrang.

11.2. Sofern die Waren zum Export außerhalb von Großbritannien bestimmt sind, gelten die Bestimmungen dieses Punktes 11. (abgesehen von Sonderregelungen, die zwischen Unternehmer ausdrücklich und schriftlich vereinbart worden sind) auch dann, wenn dem andere Bestimmungen dieser AGB entgegenstehen.

11.3. Der Käufer ist für die Einhaltung sämtlicher gesetzlicher oder sonstiger Bestimmungen sowie für die Bezahlung von Abgaben, Gebühren, Zöllen und sonstigen Aufwendungen verantwortlich und haftbar, die für die Einfuhr der Waren in das Bestimmungsland des Käufers gelten und vorgesehen sind.

11.4. Sofern der Käufer und der Unternehmer nicht ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart haben, sind die Waren „FOB“ an den Ort oder Seehafen der Verschiffung zu liefern. Der Unternehmer ist hierbei nicht verpflichtet eine Mitteilung gemäß „Section 32(3)“ des „Sale of Goods Act 1979“ zu machen.

11.5. Der Käufer ist verpflichtet, sämtliche Waren vor deren Verschiffung am Sitz oder der Betriebsstätte des Unternehmers zu überprüfen und zu untersuchen und die hiefür notwendigen Vorkehrungen zu treffen. Der Unternehmer ist unter keinen Umständen verantwortlich für Ansprüche aus Mängeln oder Schäden an den Waren, die nach deren Verschiffung oder unter Verweis auf Transportschäden geltend gemacht werden, sofern diese bei bestimmungsgemäßer Überprüfung und Untersuchung hervorgekommen oder offensichtlich gewesen wären.

11.6. Sämtliche Zahlungen an den Unternehmer sind durch direkte Banküberweisung auf das Konto des Unternehmers bei der HSBC Bank, Zweigstelle New Street, Birmingham, UK, Kundennummer: 13776, Sort Code: 40-05-15, Konto-Nr.59199914, Swift Code: MIDLGB22, IBAN: GB40MIDL40051559199914, zu leisten.

 

12. Allgemeine Bestimmungen

12.1. Jede nach diesen AGB oder der Vereinbarung notwendige Mitteilung, Erklärung oder Genehmigung einer der Vertragsparteien hat schriftlich zu erfolgen und ist entweder an die Sitzadresse, eine Betriebsstätte oder ein Verwaltungsbüro oder sonst eine Adresse der jeweils anderen Vertragspartei zu senden, die die Vertragsparteien entsprechend dieser Bestimmung bekannt gegeben haben.

12.2. Sofern der Unternehmer Ansprüche gegenüber dem Käufer (etwa wegen Vertragsbruch) nicht geltend macht, ist dies keinesfalls als Verzicht auf die Geltendmachung dieses Anspruches oder weiterer gleichartiger oder Folge- oder sonstiger Ansprüche zu verstehen oder auszulegen.

12.3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit oder Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung wird durch eine wirksame oder durchführbare Bestimmung ersetzt, die in ihrem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt entsprechend für Lücken in diesen AGB bzw. der Vereinbarung.

12.4. Diese AGB und die Vereinbarung unterliegen ausschließlich englischem Recht. Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB oder der Vereinbarung, einschließlich Streitigkeiten über deren Abschluss, Rechtswirksamkeit, Änderung und Beendigung ist ausschließlich das sachlich (und örtlich) in Betracht kommende Gericht am Sitz des Unternehmers zuständig.

12.5. Der Unternehmer ist dem Käufer unter keinen Umständen für Zuwiderhandlungen entgegen den Bestimmungen dieser AGB oder der Vereinbarung verantwortlich, die auf Fehler im Computer- oder Kommunikationssystem des Unternehmers, seiner Subunternehmer oder Erfüllungsgehilfen, Vertriebspartner oder Agenten oder Probleme mit der „Jahr 2000 Kompatibilität“ zurückzuführen sind.

 

13. Datenschutz / Data Protection Act 1998

13.1. Der Unternehmer ist berechtigt Daten des und Informationen über den Käufer an seine Finanziers und Kreditgeber weiterzugeben, die:

13.1.1. die Informationen über den Käufer verwenden, analysieren und beurteilen einschließlich des Wesens der Transaktionen und diese Informationen mit anderen Gesellschaften oder Mitgliedern ihrer Firmengruppe oder Dritten austauschen, zur Einschätzung der finanziellen Verhältnisse und Kreditwürdigkeit, Marktforschung, statistischen Analysen, Ansprüchen gegenüber Versicherungen, Überprüfung von Unterschriften und Zeichnungsberechtigungen, Ausbildungszwecken sowie zur Durchführung von Zahlungen und Pflege ihrer Geschäftsbeziehungen mit dem Unternehmer;

13.1.2. in regelmäßigen Abständen Einträge, Aufzeichnungen und Datensätze über den Käufer bei Kreditreferenzagenturen (etwa Gläubigerschutzverbände) erheben und überprüfen, wobei diese Einträge und Datensätze bereits durchgeführte Überprüfungen und Informationen Dritter enthalten können; Einzelheiten dieser Überprüfungen werden von den Kreditreferenzagenturen aufbewahrt, nicht aber auch anderen Organisationen oder Dritten zugänglich gemacht, die Erhebungen und Überprüfungen vornehmen;

13.1.3. Informationen über den Käufer und eine allfällige Verschuldung an folgende Personen weitergeben dürfen:

13.1.3.1. Versicherer des Unternehmers oder seiner Kreditgeber, auch zum Zweck der Überprüfung von Unterschriften oder Zeichnungsberechtigungen und der Geltendmachung von Ansprüchen;

13.1.3.2. jeden Garanten, Versicherer oder sonstigen Entschädiger des Käufers oder hinsichtlich der Verpflichtungen des Unternehmers um diesen die Beurteilung und Einschätzung derartiger Verpflichtungen zu ermöglichen;

13.1.3.3. ihren Bankiers oder sonstigen Beratern, die in ihrem Interesse tätig sind;

13.1.3.4. jedem Unternehmen dem Informationen über eine allfällige Verschuldung des Käufers sowie die Vereinbarungen des Unternehmers mit seinen Kreditgeber übermittelt werden und zwar zur Erleichterung derartiger Übermittlungen;

13.1.4. Telefongespräche des Käufers mit ihnen zu Übungs- oder Ausbildungszwecken und/oder aus Sicherheitsgründen überwachen und aufzeichnen;

13.1.5. in dem Fall, dass sie Rechte oder Verpflichtungen aus ihrer Vereinbarun